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Leistungssingen des Chorverbandes
Rheinland-Pfalz
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Präambel
Die Leistungssingen (LS) sind ein Angebot des
Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (nachfolgend CV RLP e.V. genannt) zum
leistungsbezogenen Singen. Teilnahmeberechtigt sind alle Chöre und
Vokalgruppen aus dem Verbandsgebiet des CV RLP e.V. Die Bedingungen sind
so abgefasst, dass sie bei entsprechendem Engagement für jeden der Chöre
erreichbar sind. Chöre und Chorleiter sollen durch eine intensive
Beschäftigung mit verschiedenen Stilen und Strukturen der Chormusik an
deutsche und internationale Chortraditionen herangeführt werden. Somit
gehören die Leistungssingen auch zu den Bildungsangeboten des CV RLP
e.V.
Regularien
Veranstalter aller Leistungssingen ist der CV RLP
e.V. Dieser kann die Ausrichtung an einem dem CV RLP e.V.
angeschlossenen Kreischorverband oder an die jeweilige Region
übertragen. Bewerbungen sind zu richten an die Geschäftsstelle des CV
RLP e.V.
Folgende Leistungssingen gehören zum Angebot des
CV RLP e.V.:
- Leistungssingen der Stufe I (Leistungschor)
- Leistungssingen der Stufe II (Konzertchor)
- Leistungssingen der Stufe III (Meisterchor
Zusätzliche wird angeboten:
- Rudolf-Desch-Volkslieder-Leistungssingen
- Leistungssingen "LET'S SING".
Anmeldungen zu den Leistungssingen sind innerhalb
der gesetzten Anmeldefrist schriftlich an die Geschäftsstelle des CV RLP
e.V. (Kreischorverband, Region) zu richten. Ein Chor-Fot, eine Kurzvita
des Chores, sowie die erforderliche Anzahl an Partituren sind, wenn
erforderlich, der Anmeldung beizufügen.
Chöre und Vokalgruppen unterrichten den
zuständigen Kreis-Chorverband über ihre Teilnahme. Diese ist nicht
verpflichtend, sonder geschieht in freier und eigener Entscheidung jedes
Chores und seines Chorleiters.
Chöre und Vokalgruppen sind selbstverantwortlich
für die Beschaffung des Notenmaterials.
Chöre und Vokalgruppen erklären ihr Einverständnis
zu Ton- und Bildaufzeichnungen.
Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der
Rechtsweg ist bei allen Leistungssingen des CV RLP e.V. ausgeschlossen.
Die Richtlinien gelten ab dem 01.11.2008.
Die drei Stufen des Leistungssingens
Leistungssingen der Stufe I
1. Die Leistungssingen der Stufe 1 liegen in der
Verantwortung der jeweiligen Kreis-Chorverbände. Diese können bei Bedarf
mit den Leistungssingen der Stufe II zusammen durchgeführt werden. Es
gelten die allgemeinen Richtlinien zum Leistungssingen des CV RLP e.V.
mit Gültigkeit vom 01.11.2008.
2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort
ist der Kreis-Chorverband in enger Abstimmung mit Präsidium,
Musikausschuss und dem jeweiligen Regionalvorstand des CV RLP e.V.
verantwortlich. Ihm obliegt die Stellung eines unter akustischen
Gesichtspunkten geeigneten Saales, von Chorpodesten, Dirigentenpulten,
Klavieren oder Flügeln (gestimmt), Einsingeräumen, Programmdruck, usw.
Das Programm ist in der üblichen Weise vom betreffenden
Kreis-Chorverband zu erstellen.
3. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke
entscheidet der jeweilige Kreis-Chorleiter in Abstimmung mit dem
zuständigen Regional-Chorleiter.
4. Der Chorvortrag umfasst:
Aufgabe A: Chorwerk (zugelassen sind nur
Originalkompositionen, keine Bearbeitungen oder Transkriptionen mit
Ausnahme bei Werken der Renaissance).
Aufgabe B: Volkslied (nach eigener, freier Wahl,
strophisch oder strophisch variiert oder durchkomponiert)
5. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier
oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten
gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben
wird. Die Vortragsreihenfolge bestimmt der Chorleiter. Alle Werke müssen
a capella vorgetragen werden.
6. Die Jury besteht aus zwei Juroren. Der
Bundes-Chorleiter oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führen
den Vorsitz der Jury. Die Besetzung erfolgt nach Absprache mit dem
zuständigen Kreis-Chorleiter.
7. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen
des CV RLP e.V. in Punktwertungen, die in Verbalnoten ausgedrückt
werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung
und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und
künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung,
Stilistik, Suggestivität)
Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden:
mindestens 2mal gut in den vorzutragenden Chorsätzen.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden
Bewertungskriterien und folgender Punkteskala
21 - 25 Punkte = sehr gut
15 - 20,99 Punkte = gut
09 - 14,99 Punkte = befriedigend
00 - 08,99 Punkte = nicht befriedigend
8. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche
Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel "Leistungschor des
Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.". Der Titel gilt für den Zeitraum von
drei Jahren
9. Mit dem Erreichen der festgesetzten
Mindestnoten hat sich der betreffende Chor für die Stufe II
qualifiziert. Er erhält eine Urkunde. Chöre und Vokalgruppen, die das
erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen, erhalten eine Beratung
durch die Jury.
10. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V.
nicht angeschlossen sind, haben keine Anspruch auf finanzielle Förderung
durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.
11. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes
Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.
12. Die in diesen Richtlinien verwendeten
Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der
weiblichen Form.
Leistungssingen der Stufe II
1. Die Leistungssingen der Stufe II liegen in der
Verantwortung der jeweiligen Region und werden an zwei Terminen
innerhalb eines Jahres durchgeführt. Es gelten die allgemeinen
Richtlinie zum Leistungssingen des CV RLP e.V. mit Gültigkeit vom
01.11.2008.
2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort
ist der Regionalvorstand in enger Abstimmung mit Präsidium und
Musikausschuss des CV RLP e.V. verantwortlich. Ihm obliegt die Stellung
eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales, von
Chorpodesten, Dirigierpulten, Klavieren und Flügeln (gestimmt),
Einsingeräumen, Programmdruck usw. Das Programm ist in üblicher Weise
von der betreffenden Region zu erstellen.
3. Zur Teilnahme an der Stufe II sind Chöre und
Vokalgruppen berechtigt, die innerhalb einer Dreijahresfrist erfolgreich
das Leistungssingen der Stufe 1 absolviert haben.
4. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke
entscheidet der jeweilige Regional-Chorleiter.
5. Der Chorvortrag umfasst:
Aufgabe A: Wahlpflichtchorwerk (das aus den in
"SINGENDES LAND" veröffentlichen Vorschlägen ausgewählt werden muss).
Aufgabe B: Selbstwahlchorwerk (zugelassen sind
Originalkompositionen mit mittelschwerem Schwierigkeitsgrad - mindestens
6 - keine Bearbeitungen oder Transkriptionen, Ausnahme nur bei Werken
der Renaissance).
Wahlpflichtchorwerk und Selbstwahlchorwerk müssen
aus unterschiedlichen Stilepochen stammen, wie sie sich in der
Vokalpolyphonie, der Klassik bzw. Romantik und der Musik des 20.
Jahrhunderts, komponiert nach 1920, darstellen.
Aufgabe C: Volkslied (nach eigener, freier Wahl,
strophisch oder strophisch variiert oder durchkomponiert. Das Volkslied
kann aus einer beliebigen Epcohe gewählt werden)
6. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier
oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten
gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben
wird. Die Vortragsreihenfolge bestimmt der Chorleiter. Alle Werke müssen
a capella vorgetragen werden. Nicht zugelassen ist Chorliteratur, die
bereits bei einem vorausgegangenen Leistungssingen bewertet wurde
(Ausnahme - vgl. 10)
7. Die Jury besteht aus drei Juroren. Der
Bundeschormeister oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führt
den Vorsitz der Jury. Die Besetzung erfolgt nach Absprache mit dem
zuständigen Regionalchorleiter.
8. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen
des CV RLP e.V. in Punktwertungen, die in Verbalnoten ausgedrückt
werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung
und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und
künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung,
Stilistik, Suggestivität)
Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: 1mal
sehr gut, 2mal gut, wobei das sehr gut auf eines der beiden Chorwerke zu
erzielen ist.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden
Bewertungskriterien und folgender Punkteskala
21 - 25 Punkte = sehr gut
15 - 20,99 Punkte = gut
09 - 14,99 Punkte = befriedigend
00 - 08,99 Punkte = nicht befriedigend
9. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche
Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel "Konzertchor des
Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V." Der Titel gilt für den Zeitraum von
drei Jahren.
10. Mit dem Erreichen der festgesetzten
Mindestnoten hat sich der betreffende Chor für die Stufe III, das
Meisterchorsingen, qualifiziert. Er erhält eine Urkunde. Eine einmaligen
Wiederholung der Stufe II ist bei gleichen Programmen mit neuem
Wahlpflichtchorwert innerhalb eines Jahres möglich. Chöre und
Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen,
erhalten eine Beratung durch die Jury.
11. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V.
nicht angeschlossen sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle
Förderung durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.
12. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes
Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.
13. Die in diesen Richtlinien verwendeten
Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der
weiblichen Form.
Leistungssingen der Stufe III
1. Das Leistungssingen der Stufe III wird einmal
jährlich durchgeführt. Es gelten die allgemeinen Richtlinie zum
Leistungssingen des CV RLP e.V. mit Gültigkeit vom 01.11.2008.
2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort
ist das Präsidium, und ggf. der Bundesvorstand des CV RLP e.V. in enger
Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstalter verantwortlich. Ihnen obliegt
die Stellung eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales,
von Chorpodesten, Dirigierpulten, Klavieren und Flügeln (gestimmt),
Einsingeräumen, Programmdruck usw. Das Programm ist in üblicher Weise
durch den CV RLP e.V. zu erstellen.
3. Zur Teilnahme an der Stufe III sind Chöre und
Vokalgruppen berechtigt, die innerhalb einer Dreijahresfrist erfolgreich
das Leistungssingen der Stufe II absolviert haben.
4. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke
entscheidet der Bundes-Chorleiter.
5. Der Chorvortrag umfasst
Aufgabe A - Wahlpflichtchor (das aus den in
"SINGENDES LAND" veröffentlichten Vorschlägen ausgewählt werden muss).
Aufgabe B - Selbstwahlchorwerk (zugelassen sind
Originalkompositionen mit mittelschwerem Schwierigkeitsgrad - mindestens
7 - keine Bearbeitungen und Transkriptionen, Ausnahme nur bei Werken der
Renaissance).
Wahlpflichtchorwerk und Selbstwahlchorwerk müssen
aus unterschiedlichen Stilepochen stammen, wie sie sich in der
Vokalpolyphonie, der Klassik bzw. Romantik und der Musik des 20.
Jahrhunderts, komponiert nach 1920, darstellen.
Aufgabe C - Deutsches, strophisches Volkslied
(nach eigener, freier Wahl, Melodiestimme und Chorsatz in allen Strophen
gleich. Das Volkslied kann auch einer beliebigen Epoche gewählt werden.
Es muss auswendig gesungen werden).
Aufgabe D - Durchkomponiertes, strophisch
variiertes Volkslied (nach eigener, freier Wahl. Das Volkslied kann aus
einer beliebigen Epoche gewählt werden).
6. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier
oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten
gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben
wird. Die Vortragsreihenfolge bestimmt der Chorleiter. Alle Werke müssen
a capella vorgetragen werden. Nicht zugelassen ist Chorliteratur, die
bereits bei einem vorausgegangenen Leistungssingen bewertet wurde
(Ausnahme - vgl. 10)
7. Die Jury besteht aus vier Juroren. Der
Bundeschorleiter oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führt
den Vorsitz der Jury.
8. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen
des CV RLP e.V. in Punktwertungen, die in Verbalnoten ausgedrückt
werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung
und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und
künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung,
Stilistik, Suggestivität)
Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: 2mal
sehr gut, 2mal gut, davon mindestens 1mal sehr gut für eines der beiden
Chorwerke.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden
Bewertungskriterien und folgender Punkteskala
21 - 25 Punkte = sehr gut
15 - 20,99 Punkte = gut
09 - 14,99 Punkte = befriedigend
00 - 08,99 Punkte = nicht befriedigend
9. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche
Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel "Meisterchor des
Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V." Der Titel gilt für den Zeitraum von
fünf Jahren.
10. Mit dem Erreichen der festgesetzten
Mindestnoten hat der betreffende Chor den Titel Meisterchor erreicht. Er
erhält eine Urkunde. Eine einmalige Wiederholung der Stufe III ist
bei gleichem Programm mit neuem Wahlpflichtchor innerhalb eines Jahres
möglich. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis
nicht erzielen, erhalten eine Beratung durch die Jury.
11. Bei mindestens 3mal sehr gut und 1mal gut kann
jeder Meisterchor nach Ablauf der Frist den Titel neu erwerben, ohne die
Leistungsstufen I und II wiederholen zu müssen. Bei 2mal sehr gut und
2mal gut muss der Chor vor Erneuerung des Meisterchortitels fristgerecht
an der Stufe II teilnehmen. Die Anmeldung zur erneuten Teilnahme am MCS
hat innerhalb der gesetzten Frist über die Geschäftsstelle des CV RLP
e.V. zu erfolgen.
11. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V.
nicht angeschlossen sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle
Förderung durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.
12. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes
Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.
13. Die in diesen Richtlinien verwendeten
Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der
weiblichen Form.
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