Information
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Wertungsrichterliste des Chorverbandes Rheinland-Pfalz |
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Dozentenverzeichnis des Chorverbandes Rheinland-Pfalz |
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| Informationen des Chorverbandes Rheinland-Pfalz | ||||||||||||
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Rechts-Rat am Telefon |
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Seit dem 1. Januar 2005 bietet der DCV allen Verantwortlichen in Mitgliedsverbänden und Chören exklusiv eine hilfreiche Dienstleistung an. Per Telefon-Hotline garantiert der Deutsche Chorverband eine kostenlose Erstberatung in rechtlichen Fragen rund um die Chor- oder Verbandsarbeit. Die Beratung leistet Rechtsanwalt und Mediator Malte Jörg Uffeln aus Gründau in Hessen, der eine über 20jährige Erfahrung in Rechtsfragen aus dem Bereich der Ehrenamtlichkeit erworben hat und der sei 2002 den Deutschen Sängerbund, jetzt Deutscher Chorverband, berät. Das Beratungsangebot umfasst Probleme aus dem Vereinsrecht, dem Vereinssteuerrecht, dem Arbeitsrecht oder zivilsrechtliche Fragen. Vertraglich ist festgelegt: Die Erst-Beratung durch Rechtsanwalt Uffeln ist für die Berechtigten kostenlos. Anrufer zahlen lediglich die eigene Telefongebühr. Ausgeschlossen von dieser kostenlosen Leistung sind natürlich alle weiteren anwaltlichen Schritte oder Vertretung vor Gericht. Zwei Telefonnummern warten auf Fragen aus dem DSB/DCV: 06051-8979 und 0170-4241950 |
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Umfangreiches Werk |
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Zu einem umfangreichen Werk ist die Projektstudie "Perspektiven der Gesangvereine bis zum Jahr 2015" gewachsen. Die acht Sitzungen der Arbeitsgruppe, die bis zum Herbst vergangenen Jahres statt fanden, haben eine große Fülle von Material und guten Ideen erbracht, die nun ver- und bearbeitet, noch mit Bildern und Grafiken versehen und ausgestaltet werden. Das anvisierte zeitliche Ziel, das gesamte Werk beim Sängertag in vollem Umfang vorzustellen und aushändigen zu können, war deshalb nicht zu halten, denn die investierte Zeit und Arbeit soll auch in einer entsprechenden Form präsentiert werden. Zum Sängertag sollte deshalb nur eine noch unvollständige Gesamtausgabe vorgelegt werden, die das Ergebnis der bisherigen Arbeit zeigt. Als neue Ziel- und Zeitvorgabe ist jetzt die Gesamtausschuss-Sitzung im Herbst vorgesehen, denn dann kann das Werk direkt an die Sängerkreises zur Weitergabe an die angeschlossenen Verein und Chöre weiter gegeben werden. vergleichbarer Ausbildung. Wir bitten kompetente Damen und Herren unseres Verbandes, die an einer neuen Herausforderung interessiert sind, sich bei der Geschäftsstelle in Worms zu melden. |
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Hier sind die Eckpunkte der seit 1. Januar 2004 geltenden Sammelversicherung. |
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1. Haftpflichtversicherung |
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Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig. |
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Wer
ist versichert? Versichert
sind Ehrenamtliche/freiwillig Tätige. die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz
ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht (zum Beispiel bei
Exkursionen die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen. Aktionen usw.). Die
Arbeit muss in rechtlich unselhstständigen Strukturen stattfinden. Insofern
werden Vereine, GmbHs, Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den
Versicherungsschuiz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. |
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Wer
ist nicht versichert? •
Die Organisation, für die die Tätigkeit erbracht wird •
Betreute bzw. Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig
engagiert sind • Ehrenamtliche, für die das hier abgesicherte Haftpflichtrisiko bereits anderweitig ab gesichert ist (Subsidiarität) |
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Versicherte
Leistungen •
2.000.000.- € für Personenschäden •
2.000.000,- € für Sachschäden •
100.000,- € für Vermögensdrittschäden Die
Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 50.00 €. |
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2.
Unfallversicherung |
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Auch
der Unfallversicherungsvertrag ist pauschal gestaltet - Einzelanmeldungen on
Initiativen. Gruppen oder Personen sind nicht erforderlich. |
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Wer
ist versichert? Versichert
sind auch hier Ehrenamtliche/freiwillig Tätige, die ihre Tätigkeit in
Rheinland- Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht. Im
Bereich der Unfallversicherung besteht ggf. auch Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
in rechtlich selbstständigen Trägerstrukturen. |
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Wer
ist nicht versichert? •
Betreute, Teilnehmer an Veranstaltungen etc., die nicht ehrenamtlich/freiwillig
engagiert sind •
Personen, für die ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht •
Personen. für die vom Träger/von der \Tereinigung. für die der Ehrenamtliche
tätig ist, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Sollten die
Leistungen daraus geringer sein als die des Sammelversicheungsvertrages des
Landes Rheinland-Pfalz. so wird die Differenz aus diesem Vertrag ausgeglichen.
Rentenleistungen und Unfall Invalidität werden dabei in eine einmalige
Kapitalleistung umgerechnet. |
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Leistungen
im Schadensfall • Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
je nach Grad der Beeinträchtigung bis zu 175.000.- € •
10.000.- € im Todesfall •
2.000.- € für Heilkosten (subsidiär) •
1.000.- € für Bergungskosten |
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3.
Sonstiges |
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Die
vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge machen es nicht
erforderlich, dass sich die Initiativen, Gruppen oder Projekte zur
Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden müssen. Im
Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an
den betreuenden Versicherungsdienst: Ecclesia Versicherungsdienst GmbH,
Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold. Tel. (05231 (603-0, Fax (05231) 603-197,
E-Mail: info@ecclesia.de, Internet: www.ecclesia.de. Alternativ
können Sie die Formulare zur Schadensmeldung unter www.wir-tun-was.de/Versicherung.html
downloaden. Schicken Sie diese Formulare dann ausgefüllt per Post oder per Fax
an die vorgenannte Adresse. Kontakt:
Ministerium des Innern und für Sport. Geschäftsstelle Ehrenamt. Schillerplatz 3-5.
55116 Mainz (Postfach 32 80. 55022 Mainz). Telefon (06131)16-3877, -3878, -3848.
Fax 106131) 16-3879. 17-3877. E-Mail: Cornelia.Schuck-Klebow@ ism.rlp.de sowie
im Internet unter www.wir-tun-was.de. |
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Anmerkung |
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Auch
wenn diese Initiative des Landes Rheinland-Pfalz grundsätzlich sehr zu begrüßen
ist. sollten sich die Chor-Vereine nicht zu früh über den neuen
Versicherungsschutz freuen: Dieses
Angebot ist subsidiär, gilt also nicht für diejenigen ehrenamtlich Tätigen,
die bereits anderweitigen Versicherungsschutz genießen. Unsere Vereine sind über
den DSB haftpflichtversichert, also könnten im Schadensfall unsere
Ehrenamtlichen die Haftpflichtversicherung des Landes schon mal nicht in
Anspruch nehmen. Differenziert sieht es im Bereich Unfall aus: Diejenigen
Vereine. die eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen haben, fallen durch
den Rost. die anderen könnten Glück haben. Gerd Nöther (Aufsatz entnommen aus Chor-Pfalz 2/2004). |
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| WERTUNGSRICHTERLISTE DES SÄNGERBUNDES RHEINLAND-PFALZ e.V. |
| Der Bundesmusikausschuss erstellte eine Wertungsrichterliste, welche ständig auf ihre Richtigkeit geprüft wird und diese
Liste kann im Bedarfsfall bei der Bundesgeschäftsstelle in Worms, Siegfriedstraße 14, 67547 Worms, angefordert werden. Die Aufnahme in die Wertungsrichterliste kann nicht auf eigenen Antrag, sondern nur durch Berufung durch den Sängerbund Rheinland-Pfalz e. V. erfolgen. Die Berufung erfolgt, wenn über Personenvorschläge des Bundesmusikausschusses eingehend beraten wurde. Als Wertungsrichter kommen nur Persönlichkeiten in Frage, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen ein objektives Urteilsvermögen besitzen. Sie sollten über die Ziele und Richtlinien der Leistungssingen im Sängerbund Rheinland-Pfalz e. V. informiert sein. Grundsätzlich sollte der Wertungsrichter über besondere, chorpraktische Erfahrung verfügen und mit der Laienchorarbeit unbedingt vertraut sein. Die Entscheidungen der Wertungsrichter sind endgültig und unanfechtbar. |
| Name | Straße | Ort | Telefon |
| Heinz-Gunther Ackva | Windesheimer Str. 19 | 55444 Waldlaubersheim | 06707 / 8845 |
| Siegfried Bauer | Geschwister-Scholl-Str. 25 | 71638 Ludwigsburg | 07141 / 80436 |
| Willi Becker | Schillerstr. 6 | 56130 Bad Ems | 02603 / 919500 |
| Michael Blume | Hagener Str. 173 | 57223 Kreuztal | 02732 / 80479 |
| Matthias Breitschaft | Domstr. 12 | 55116 Mainz | 06131 / 235792 |
| Prof. Dr. Ralf Eisenbeiß | An der Brauerei 10 | 08432 Steinpleis | 03761 / 594330 d |
| Johannes Eisenberg | Am Schieferstein 7 | 60535 Frankfurt | 069 / 543535 |
| Gerold Engelhart | Am Lohgarten 11 | 76706 Dettenheim | 07247 / 5000 |
| Klaus Fischbach | Predigerstr. 12 | 54290 Trier | |
| Martin Folz | Rotenbühlerweg 28 a | 66123 Saarbrücken | 0681 / 33544 |
| Michael Fuxius | Obere Lehmerhöfe 29 | 56332 Lehmen | 02607 / 960870 |
| Theo Fürst | Neuer Weg 7 | 55756 Herrstein | 06785 / 870 |
| Fritz Greis | Märker Str. 29 | 47169 Duisburg | 0203 / 592708 |
| Arthur Groß | Carl-Orff-Ring 164 | 87616 Marktoberdorf | 08342 / 2188 |
| Wolfgang Hauck | Schinderhannesweg 17 | 65719 Hofheim | 06192 / 7199 |
| Matthias Herr | Pfortenstr. 29 | 63533 Mainhausen | 06182 / 25857 |
| Thomas Hees | Blumenstr. 27 | 76698 Zeutern | 07253 / 31147 |
| Hubertus Holl | Häuselstr. 35 | 67550 Worms | 06242 / 990982 |
| Dr. Hans R. Jaskulsky | Gertherstr. 62 | 44879 Bochum | 0234 / 850342 |
| Johannes Klar | Im Gartenfeld 11 | 54338 Schweich | 06502 / 7775 |
| Lorenz Koch | Nurnbachstr. 87 | 57072 Siegen | 0271 / 52258 |
| Karl-Heinz Kohns | Wiesenstr. 14 | 56645 Nickenich | 02632 / 83267 |
| Hans-Josef Loevenich | Steinweg 5 | 52349 Düren | 02421 / 13796 |
| Karola Marckardt | Gartenstr. 7 | 10115 Berlin | 030 / 2818149 |
| Matthias Merzhäuser | Postfach 31 02 02 | 57045 Siegen | 0271 / 351505 |
| Prof. Dr. Karl Josef Müller | Carl-Orff-Str. 27 | 55127 Mainz | 06131 / 476531 |
| Robert Pappert | Lessingstr. 13 | 63179 Obertshausen | 06104 / 49214 |
| Gerhard Rabe | Ostwall 5 | 59399 Olfen / Vinnum | 02595 / 7676 |
| Prof. Dr. Hans Rectanus | Angelhofweg 70 | 69259 Wilhelmsfeld | 06220 / 7676 |
| Michael Rinscheid | Mohnfeld 17 | 57439 Attendorn | 02722 / 70335 |
| Hans-Josef Roth | Münzstr. 4 | 41751 Viersen-Dülken | 02162 / 51811 |
| Claudia Rübben-Laux | Saarbrücker Str. 7 | 51375 Leverkusen | 0214 / 59370 |
| Prof. Wolfgang Schäfer | Alois-Schnorr-Str. 4 | 79219 Staufen | 07633 / 6465 |
| Hans Schlaud | An der Kreuzheck 2 | 65529 Waldems | 06126 / 4989 |
| Karl-Heinz Schmitt | Schweinsheimerstr. 64 | 63743 Aschaffenburg | 06021 / 96435 |
| Prof. Michael Schmoll | Menzelstr. 2c | 49134 Wallenhorst-Rune | 05407 / 819381 |
| Gerhard Schneider | Hermann-Löns-Str. 14 | 57250 Netphen | 0271 / 75407 |
| Gudrun Schröfel | Hannover | 0511 / 13373 | |
| Prof. Heino Schubert | Am Mühlenbach 18 | 48308 Senden | 02597 / 8487 |
| Karl Sieber | Langenbergstr. 37 | 66954 Pirmasens | 06331 / 91660 |
| Winfried Siegler | Karolingerstr. 10 | 63110 Rodgau | 0 6106 / 7 6937 |
| Willy Trageser | Brucknerstr. 20 | 63579 Freigericht | 06055 / 4902 |
| Richard Trares | Bühler Str. 3 | 68753 Waghäusel | 07254 / 76099 |
| Helmut Velten | Waldstr. 29 | 57614 Wahlrod | 02662 / 8044032 |
| Michael Voll | Grabenstr. 30 | 55270 Ober-Olm! | 06136 / 81333 |
| Helmut Vorschütz | Die Allmendäcker 9 | 64646 Heppenheim | 06252 / 77751 |
| Hubertus Weimer | Im Boden 8 | 56414 Wallmerod | 06435 / 6770 |
| Gerhard Wind | Ahornstr. 23 | 68542 Heddesheim | 06203 / 41703 |
| Gerd Zellmann | Sandstr. 19 | 63579 Linsengericht | 06051 / 73399 |
| Karl Zepnik | Theaterstr. 8 | 86875 Waal | 08246 / 1289 |
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Wer Schätze hortet, riskiert die Gemeinnützigkeit !!! |
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Davon haben Sie sicherlich schon einmal gehört - zumindest aus Reihen eines Nachbar-Chores: Da mag es über Erwarten gute Einnahmen aus dem Weihnachtskonzert und dem Verkauf einer CD gegeben haben. Plötzlich jedenfalls stehen dem Kassierer Beträge zur Verfügung, wie er sie im "Normalbetrieb" aus Konzertkarten, Mitgliederbeiträgen und Spenden sonst nicht kennt. Und schon stellt sich die Frage: Ausgeben oder Ansparen ?
Der umsichtige Hausvater oder Firmengeschäftsführer ist es gewähnt, den Cent, den Euro oder Dollar erst mehrmals um zu drehen, ehe er unverhoffte Einnahmen wieder in den Wirtschaftskreislauf pumpt. Ehrenwert und höchst verständlich, wenn es der Chor-Kassierer im Einvernehmen mit seinem Vorstand genau so hält? Wenn er also ein Rücklage bildet, ein Tagesgeldkonto anlegt, "sichere" Papiere für den Verein kauft - also auf jeden Fall das Geld für später mögliche schlechtere Zeiten möglichst zinsbringend hortet ?
"Vorsicht", warnt für solche Fälle ein ausführlicher Fach-Beitrag, der im DSB-Jahrbuch 2004 Kassierer und Schatzmeister vor dem "bösen Erwachen" bewahren will. Die Warnung ist wohl begründet. Denn: Entdecken die Finanzbehörden solche "Juliustürme" (wie einst das zum Wohl der Republik Ersparte des legendären ersten bundesrepublikanischen Finanzministers Julius Schäffer genannte wurde)(, dann droht Zweierlei. Erstens: Die Vereine werden aufgefordert, ihre Vermögen "abzuschmelzen" und das Gehortete dem satzungsmäßigen Vereinszweck zu zu führen. Zweitens: Die Vereine verlieren evtl. für die Zeit der Bildung solcher Vermögen die Gemeinnützigkeit - müssen also Körperschaftssteuer und evtl. Umsatzsteuer nachzahlen. Was bis zur Existenzbedrohung für den einstmals scheinbar wohlhabenden Verein führen kann.
In seinem Beitrag für das DSB-Jahrbuch (Seiten 68 - 73) breitet Ministerialdirigent a.D. Hermann-Josef Hiery, der ehemalige Präsident des Saar-Sängerbundes, alle Aspekte des Themas aus der Sicht jüngster Anordnungen des Bundesfinanzministerium und der aktuellen Rechtsprechung aus. Einige Antworten auf wichtige Fragen aus dieser Arbeit:
- Was bedeutet Gemeinnützigkeit ? Antwort: Hauptzweck der Körperschaft/des Vereins muss die Förderung des Gemeinwohls sein, nicht die Erzielung und Vermehrung von Einkünften. So steht die Verwendung der steuerbegünstigten Mittel für satzungsgemäße Zwecke des Gemeinwohls im Vordergrund.
- Welche Einnahmen sind als steuerunschädlich, welche sind nicht erlaubt? Antwort: Mitgliedsbeiträge, Spenden und echte Zuschüsse der öffentlichen Hand sind unschädlich. Will der Verein darüber hinaus Einnahmen aus eigenwirtschaftlicher Tätigkeit erzielen, z.B. auch Vermögen ertragbringender anlegen oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründen, so muss er die Erträge dem satzungsgemäßen Zweck zuführen. Die Gemeinnützigkeit entfällt dagegen, wenn das Geld nicht mehr dem ideellen Vereinszweck zufließt, sondern wenn die Gewinnerzielung zum Hauptzweck geworden ist.
- Entscheidendes Kriterium ist, dass Mittel zeitnah für den gemeinnützigen Vereinszweck verwendet werden - was jeden Form des ziellosen Hortens ausschließt.
Weitere Information im DSB-Jahrbuch 2004 |
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