Chorverband Rheinland-Pfalz

Koblenz ist ChOrNZERT

(Jubiläumsveranstaltung des CVRlp am 05.12.2009 in Koblen)

Richtlinien des Chorverbandes Rhenland-Pfalz e.V.

zur Förderung musikalischer Projekte Glückspirale aus Mittel der Glückspirale

Informationen des Chorverbandes Rheinland-Pfalz

 

Verbandstag 2007 am 10.03.2007 in Wirges

Neue Adressen beim Chorverband Rheinland-Pfalz

Chorverband Rheinland-Pfalz wählt neuen Vorstand (26.08.2006)

Präsident der Sängerregion 1 kritisiert

Kreischorverbände fordern baldige personelle Konsequenzen an der Spitze des Landeschorverbandes

Regionen des Chorverbandes Rheinland-Pfalz

 

Aus-/Fortbildung für Kinder-/JugendchorleiterInnen      Singförderprojekt TONI

 
2. Leistungssingen-Wochenende

Meisterchorsingen 2010

Bitte denken Sie daran, dass am 30. April 2010 die Anmeldefrist für das Meisterchorsingen am 7. November 2010 endet und reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein. Die Anmeldeformulare finden Sie unter www.cv-rlp.de/dokumente.html

Leistungssingen "Let's Sing" 2010

In diesem Jahr soll beim 2. Leistungssingen-Wochenende in Kombination mit dem Meisterchorsingen am Samstag, 6. November 2010 das Leistungssingen für den Bereich Pop-Jazz-Gospel "Let's Sing" stattfinden. Anmeldeschluss für die Teilnahme an diesem Leistungssingen ist der 30. Juni 2010. Zum Abschluss des Leistungssingens wird noch ein Konzert stattfinden, an dem die Chöre teilnehmen können, wenn sie möchten. Mit dabei sein wird auch der Pop-Jazz-Chor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen zum 2. Leistungssingen-Wochenende finden Sie auf unserer Webseite im Bereich "Mit-Mach"-Veranstaltungen.

 
Adressänderung

Aus aktuellem Anlass (Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen) weisen wir darauf hin, dass Sie Adressänderungen, die den Verstand von "Singendes Land" und/oder "Neue Chorzeit" betreffen, bitte ihrem zuständigen Kreischorverband melden. Schicken Sie diese nicht an die SiLa-Redaktion oder die Geschäftsstelle, denn wir können und dürfen keine Adressänderungn vornehmen. Die Adressdatei, die die Druckerei für den Versand erhält, wir aus den von den Kreisen gepflegten Datenbeständen erstellt. Solang die Daten dort nicht geändert werden, können die Verbandszeitschriften weiterhin nur an die bisher bekannte Adresse verschickt werden.

Hinweis: Nutzer Sie zur Adressänderung auch unsere Änderungsmeldungen auf unserer Webseite!

 
Ehrungswesen - wir bitten um Beachtung

Wir weisen auch in dieser Ausgabe wieder darauf hin, dass die Bearbeitungszeit für alle Ehrungen bei zwei Monaten liegt. Diese zwei Monate beziehen sich auf die Zeit zwischen Eingang des Ehrungsantrages in der Geschäftsstelle und dem gewünschten Ehrungsdatum.

Werden die zwei Monate Bearbeitungszeit nicht eingehalten, schicken wir die Urkunden zwei Monate nach Eingang des Antrages in der Geschäftsstelle an den zuständigen Kreischorverband - auch wenn das vom Chor gewünschte Ehrungsdatum dann nicht eingehalten wird.

 
Zelter-Plakette 2011

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die Anträge zur Verleihung der Zelter-Plakette im Jahr 2011 bis spätestens 30. April 2010 in der Geschäftsstelle des CV Rlp eingegangen sein müssen. Eine Bearbeitung nach dem Stichtag ist nicht möglich und der Chor würde dann erst im Jahr 2012 geehrt. Die Anträge müssen über den jeweiligen Kreischorverband/Sängerkreis eingereicht werden.

 
Fortbildungsveranstaltungen

Für das Jahr 2010 planen wir, zu folgenden Themen Fortbildungsveranstaltungen - auch speziell für die Vereine - anzubieten:

- Künstlersozialversicherung

- Fördergelder aus Mitteln der Glücksspirale

- Versicherungen

- Internet

- OVERSO (neues Vereinsdatenbank-System)

- Felix (für Erzieher/-innen)

Wir werden die Termine rechtzeitig bekannt geben. Bitte besuchen Sie auch unsere Webseite unter www.cv-rlp.de, dort finden Sie immer aktuelle Hinweise zu diesen Themen.

Dort können Sie übrigens auch Ihre eigenen Termine einstellen. Unter www.cv-rlp.de/termine_choere.html finden Sie einen Terminkalender speziell für Chöre und Vereine

 
Satzungsänderung

Frist für Sätzungsänderung läuft aus

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 wurde auch ein neuer Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 500 Euro für entgeltliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich eingeführt. Dieser Jahresfreibetrag kann von Vorstandmitgliedern, Funktionären, sowie ehrenamtlich engagierten, nebenberuflichen Vereinshelfern, ja sogar von Nichtmitgliedern, bei Vergütungsabrechnung in Anspruch genommen werden.

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Vereinssatzung die Zahlung von Tätigkeitsvergütungen enthält.

Auch wenn in Ihrem Verein bisher nicht geplant ist, die Vorstandstätigkeit zu vergüten, wissen Sie aber ja nicht, was die Zukunft Ihrem Verein bringt. Daher sollten sich alle Vereine überlegen, ihre Satzung vorsorglich anzupassen. denn die Frist für die Satzungsänderung läuft am 31.12.2010 aus.

Der Chorverband Rlp empfiehlt seinen Mitgliedern daher, die Satzung dahingehend zu ändern, so dass die Möglichkeit einer Zahlung in Zukunft besteht. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Formulierungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Fristablauf für die Satzungsänderung: 31.12.2010

 
Festkonzert der Region 1 - 60 Jahre Chorverband Rheinland-Pfalz am 25.10.2009 in Ransbach-Baumbach

 

--- Plakat ---

 

Neuwahl bei der Verbandstagung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.

am 14.03.2009 in Bad Kreuznach
 

Präsidium

Wolff Karl Präsident 0 26 81 - 8 78 66 21 0 26 81 - 8 78 66 22 0171-3009411 praesident@chorverband-rlp.de
Winkler   Walter Vizepräsident 0 67 83 - 30 10 0 67 83 - 98 04 20 0160-94704600 1.vizepraesident@cv-rlp.de
Balmes Peter Vizepräsident 02 61 - 4 56 92 02 61 - 4 56 67 0171-5277045 2.vizepraesident@cv-rlp.de
Konrad Hans-Jürgen Schatzmeister 0 67 61 - 46 74 0 67 61 - 97 07 55 0171-6756244 schatzmeister@cv-rlp.de
Rözel Konstantin Schriftführer 0 26 86 - 5 62 0 32 12 - 1 13 34 15 0171-7567656 schriftfuehrer@cv-rlp.de
Rinscheid Michael Verbandschorleiter 0 27 22 - 7 03 35 0 27 22 - 79 54 0163-2883636 verbandschorleiter@cv-rlp.de

Erweiterter Bundesvorstand

Riebel Lothar stellv. Schatzmeister 0 26 64 - 71 41 0 26 64 - 99 25 43 0170-3112460 stellv.schatzmeister@cv-rlp.de
Hartwich Nicolle stellv. Schriftführerin 0 67 81 - 21 90 21 0 32 12 - 1 12 16 70   stellv.schriftfuehrer@cv-rlp.de
Velten   Helmut stellv. Verbandschorleiter
+ Regionalchorleiter Region 1
0 26 80 - 4 40 0 26 80 - 98 73 63   stellv.verbandschorleiter@cv-rlp.de
Siry Mario Jugendreferent 0 26 02 - 9 99 45 74 0 32 12 - 1 12 97 30 0171-7129369 jugendreferent@cv-rlp.de
Merzhäuser  Matthias stellv. Jugendreferent 0 27 37 - 22 98 90 02737-217276 0151-55622077 stellv.jugendreferent@cv-rlp.de
Wachow Wolfgang Pressereferent 0 26 85 - 79 97 0 26 85 - 86 00 0171-5456380 pressereferent@cv-rlp.de
Thörle Thomas stellv. Pressereferent 0 67 32 - 85 48 0 69 - 13 88 02 22 d   stellv.pressereferent@cv-rlp.de
Weber Elisabeth Referentin der Aktiven 0 26 25 - 46 09 02 61 - 8 07 12 01   aktiven-referentin@cv-rlp.de
Debusmann Reinhold Regionalvorsitzender Region 1 0 64 86 - 63 77 06486-902134 0175-2614885 region1@cv-rlp.de
Weiler Peter Regionalvorsitzender Region 2 0 26 25 - 69 94 0 26 25 - 69 94   region2@cv-rlp.de
vakant   Regionalvorsitzender Region 3 0 63 82 - 92 18 29     region3@cv-rlp.de
Hein Klaus Regionalvorsitzender Region 4 0 65 92 - 34 81     region4@cv-rlp.de
Semmelweis Wolfgang Regionalvorsitzender Region 5 0 61 36 - 7 66 75 36   0171-1264925 region5@cv-rlp.de
Schmitt Waltraud Regionalchorleiter Region 2 0 26 28 - 38 33 0 26 28 - 34 71   waltraud.schmitt@gmx.de
Ackva Heinz-Gunther Regionalchorleiter Region 3 0 67 07 - 88 45 0 67 07 - 88 45   hgackva@web.de
Sackenheim Gerd Stellv. Regionalchorleiter Region 3 0 63 82 - 92 18 29     g.sackenheim@t-online.de
Klar Johannes Regionalchorleiter Region 4 0 65 02 - 77 75 0 65 02 - 98 05 89   johannes.klar@superkabel.de
Vorschütz Helmut Regionalchorleiter Region 5 0 62 52 - 7 77 51 0 62 52 - 7 77 51 0179-2156848 h.vorschuetz@online.de

Sonstige

Simmerkuß Corinna Teamassistentin / Leiterin der GS 0 26 81 - 8 78 66 21 0 26 81 - 8 78 66 22   geschaeftsstelle@chorverband-rlp.de
Schmidt Uwe Redaktionsleiter SiLa 0 61 31 - 67 18 79 0 61 31 - 61 32 25   sila@cv-rlp.de

 

 

Protokoll der Verbandstagung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
am 15.03.2008 in Trier

 

Verbandstag 2007 des Chorverbands Rheinland-Pfalz e.V.

am 10.02.3007 im Bürgerhaus in Wirges

 

 

Nachdem "Übergangspräsident" Walters Balters seinen Rücktritt erklärte, wurde Karl Wolff von KCV Altenkirchen zum Nachfolger im Amt des Präsidenten des Chorverbandes Rheinland-Pfalz gewählt. Das vakante Amt des Pressereferenten begleitet künftig Peter Balmes vom KCV Koblenz.

 

 

 

Somit stellt sich das Präsidium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz wie folgt dar:

Präsident

Karl Wolff

Vizepräsidenten Walter Winkler
  Liselene Schlaug-Pfeiffer
Bundeschormeister Michael Rinscheid
stellv. Bundeschormeister Helmut Velten
Schatzmeister Hans-Jürgen Konrad
stellv. Schatzmeister Lothar Riebel
Schriftführerin Thea Martin
stellv. Schriftführerin  
Pressereferent Peter Balmes
stellv. Pressereferentin Thomas Thörle
Jugendreferent Mario Siry
stellv. Jugendreferent Matthias Merzhäuser

 

 

Sangesfreunde Herbert Malm vom CV Unterwesterwald und Walter Fröbisch wurden mit der Verdienstnadel für besondere Verdienste im Chorgesang des Chorverbandes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.

 

Herr Walter Fröbisch (Kreis-Chorverband Alzey): Seit 1991 auf verschiedenen Positionen im Kreisvorstand (Beisitzer, Vorsitzender des Bezirks III, stellvertretender Vorsitzender.
 

Herr Herbert Malm (Chorverband Unterwesterwald): Seit 1995 auf verschiedenen Positionen im Kreisvorstend (von 1995 bis 2001 Geschäftsführer, 1998-2007 Vorsitzender der Sängergruppe III.

 

Pressebericht 12.03.2007 - Westerwälder Zeitung

 Chorverband Rheinland-Pfalz hat Führungskrise überwunden - Kommunikation untereinander, Weiterbildung, Vordenken und Öffentlichkeitsarbeit sollen verbessert werden - Karl Wolff neuer Sängerpräsident

 

Fotos vom Verbandstag des Chorverbandes Rheinland-Pfalz am 10.03.2007 in Wirges

Einladung zum Verbandstag 2007 des Chorverbands Rheinland-Pfalz e.V.

Samstag, 10.03.2007 – im Bürgerhaus in Wirges

Beginn: 09:00 Uhr Begrüßungsempfang, Tagung: 09:30 Uhr

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung der Tagung

1.1 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der einberufenen Tagung

1.2 Feststellung der stimmberechtigten Delegierten und der Beschlussfähigkeit

1.3 Bekanntgabe von Anträgen

2. Grußworte der Ehrengäste

3. Auszeichnung mit der Verdienstnadel des Chorverbands Rheinland-Pfalz

4. Kurzberichte:

4.1 Präsident Tischvorlage erbeten

4.2 Bundeschormeister Tischvorlage erbeten

4.3 Bundesfrauenreferentin Tischvorlage erbeten

4.4 Bundesjugendreferent Tischvorlage erbeten

4.5 Stellv. Bundespressereferent Tischvorlage erbeten

4.6 Bundesschatzmeister

5. Kurzberichte aus den Regionen 1 - 5

6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung

7. Erklärung des Präsidenten

8. Kassenprüfung durch ein unabhängiges Institut: Aussprache und Beschlussfassung

9. Ergänzungswahlen:

9.1 Präsident/In

9.2 Stellv. Bundesschriftführer/In

9.3 Bundes-Pressereferent/In

10. Wahl von zwei Kassenprüfern je einer aus dem:

Kreis-Chorverband Oppenheim

Kreis-Chorverband Rhein-Lahn

11. Behandlung von Anträgen

12. Verwendung der Mittel aus der Glücksspirale: Zwischenbericht Arbeitsgruppe „Fördermittel“

13. Vorstellung der Neuregelung bei Bundes-Leistungssingen: Let´s Sing und Rud.-Desch-LS

14. Neuregelung Ehrenausweis für 50 jähriges Singen im Chor

15. Kurzreferat FELIX und Online-Bestands-Erhebung (Bundesschriftführerin)

16. Bewerbungen: Verbandstag 2008 (Bad-Kreuznach) - 2009

17. Bekanntgabe von Terminen:

17.1 Zelter- und Pro-Musica-Plaketten-Verleihung am 17.06.2007 in Morbach,

Baldenau-Halle, Ausrichter: Landes-Musikverband Rheinland-Pfalz

17.2 Kinder- und Jugendchorfestival am 24.06.2007 in Bad-Neuenahr/Ahrweiler

17.3 Rheinland-Pfalz-Tag am 29.06. – 01.07.2007 in Baumholder

17.4 Rudolf-Desch-Volkslieder-Leistungssingen am 15.09.2007 in Saulheim

17.5 Leistungssingen Jazz-Pop-Gospel „LET`S SING“ am 16.09.2007 in Saulheim

17.6 GA Sitzung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz am 29.09.2007 im KCV Zell

17.7 35. Meisterchor-Singen (BLS Stufe 3) am 03. – 04.11.2007 in Nentershausen

17.8 Landesgartenschau 2008 Bingen

18. Verschiedenes/Allgemeine Aussprache

Anträge, die auf dem Verbandstag behandelt werden sollen, sind bis spätestens 02.03.2007 bei der Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz in Mommenheim einzureichen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und verbleiben mit freundlichen

 

Chorverband Rheinland-Pfalz tagt in Wirges

 

Am Samstag, 10. März 2007 kommen im Bürgerhaus in Wirges (Chorverband Unterwesterwald) die Delegierten aus 26 Kreischorverbänden und die Präsidiums- und Vorstandsmitglieder des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zur Verbandstagung 2007 zusammen. Sie vertreten fast 150.000 singende und fördernde Mitglieder aus über 1.700 Chören.

 

Nach dem Empfang durch den Chorverband Unterwesterwald, der in diesem Jahr den Verbandstag ausrichtet, beginnt um 9:30 Uhr das umfangreiche Tagungsprogramm. Ein wichtiger Punkt ist die erforderliche Ergänzungswahl für die Positionen Präsident/in, Stellv. Schriftführer/in, Pressereferent/in.

 

Zuvor berichtet der Bundesvorstand über die besonderen Ereignisse des zurückliegenden Jahres und legt den geprüften Jahresabschluss 2006 sowie die Zahlen zur Jahresplanung 2007 zur Genehmigung vor.

 

Die Vorschau auf besondere Veranstaltungen in 2007 und 2008 umfasst für 2007 die Zelter- und Pro-Musica-Plaketten-Verleihung in Morbach, das Kinder- und Jugendchorfestival in Bad Neuenahr-Ahrweiler, der Rheinland-Pfalz-Tag in Baumholder, das Rudolf-Desch-Volkslieder-Leistungssingen in Saulheim, das Leistungssingen Jazz-Pop-Gospel „Let’s Sing“ in Saulheim, das Meisterchorsingen in Nentershausen und für 2008 die Landesgartenschau in Bingen.

 

Durch die Teilhabe des Chorverbandes an den Erträgen der Lotterie „GlücksSpirale“ ist der Chorverband Rheinland-Pfalz finanziell in der Lage, besondere Maßnahmen, insbesondere in der Jugendarbeit, auszubauen und zu untersützen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fördermittel“ wird einen Zwischenbericht bezüglich der geplanten künftigen Verwendung der zufließenden Mittel vorstellen, die der Zukunftssicherung des Chorsingens zugute kommen sollen.

 

Darüber hinaus wurden weitere Bundes-Leistungensingen neu initiiert bzw. neu geregelt. Diese Änderungen in Bezug auf die Leistungssingen „Let’s Sing“ und „Rudolf-Desch-Leistungssingen“ werden ausführlich vorgestellt.

 

Richtlinien des Chorverbandes Rhenland-Pfalz e.V.

zur Förderung musikalischer Projekte Glückspirale aus Mittel der Glückspirale

Diese treten mit Wirkung zum 01 .01 .2008 in Kraft

Grundlage für die Förderung sind die „Richtlinien für Empfänger von Glücksspiralegeldern durch den Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e.V.“ und die „Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln und Zuschüssen zur Förderung der Musikpflege (sogenannte Kleinförderung)“ des Landes-Musikrats Rheinland-Pfalz e.V.
(Die Richtlinien können bei der Geschäftsstelle des CV RLP angefordert werden).

1. Anträge auf Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale können stellen:
a. Vereine, die mindestens seit einem Jahr bestehen und bei Antrag in der OBE (Online-Bestands-Erhebung) erfasst sind
b. Kreis-Chorverbände und deren Untergliederungen

Mit der Antragstellung hat der Antragsteller zu versichern, dass er
• Aktivitäten entwickelt und nachhaltig betreibt, die dem Satzungszweck des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. entsprechen,
• gemeinnützig ist und seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung entspricht (u.a. durch Vorlage des letzten gültigen Freistellungsbescheids des zuständigen Finanzamts).

2. Der Antrag ist mittels Formblatt in dreifacher Ausfertigung drei Monate vor Beginn des Projekts. spätestens aber bis zum 31.03. des laufenden Jahres an den zuständigen Kreis-Chorverband zu stellen.
Ein vorläufiger Kosten — und Finanzierungsplan ist beizufügen.
Kopien des Antrags erhalten
• der Regionalvorsitzende
• die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Später eingehende Anträge können, müssen aber nicht bei einer Förderung berücksichtigt werden

3. Der zuständige Kreis-Chorverband entscheidet über den Antrag im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel.
Er teilt diese Entscheidung innerhalb eines Monats dem Regionalvorsitzenden und der Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. schriftlich mit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Änderungen des Projekts / der Maßnahme oder Abweichungen im Kosten-/Finanzierungsplan sind dem zuständigen Kreis-Chorverband unverzüglich mitzuteilen. Dieser informiert den Regionalvorsitzenden und die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.

5. Bei Werbemaßnahmen, der Durchführung und der Berichterstattung über das Projekt ist in geeigneter Form öffentlich auf die Förderung aus Mitteln der Glücksspirale über den Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. hinzuweisen. Der Antragsteller hat das auf Anforderung dem zuständigen Kreis-Chorverband zu belegen.

6. Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Projekts ist in dreifacher Ausfertigung dem Kreis-Chorverband der Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis vorzulegen.
Diese haben zu enthalten;
• endgültige detaillierte Einnahme / Ausgaberechnung
• alle Belege und Zahlungsnachweise im Original / Kopie
• ggf. erforderliche Kontenauszüge (in Kopie)
Nicht belegte Aufwendungen werden nicht erstattet.
Ausnahmsweise können ohne Nachweis Aufwendungen in angemessener Höhe erstattet werden für:
• Porto
• Telefon
• Fax
• lnternetkosten
Das Nähere bestimmt der zuständige Kreis-Chorverband.
Der Kreis-Chorverband übermittelt zwei Wochen nach dem endgültigen Abschluss des
Projekts dem Regionalvorsitzenden und der Geschäftsstelle des Chorverbandes
Rheinland-Pfalz e.V. je eine Kopie des Abschlussberichts mit Verwendungsnachweis.

7. Im Rahmen der Richtlinien können gefördert werden:
• Honorare und Fahrtkosten für externe Dienstleister wie beispielsweise für Stimmbildner, Dozenten, Instrumentalisten
• Honorare und Fahrtkosten für Betreuer von Kinder- und Jugendchören
• Aufführungskosten für Veranstaltungen mit gemeinnützigem Charakter, wie beispielsweise Kosten für
- Werbung (Plakate, Flyer, Anzeigen, Programme)
- Licht- und Tontechnik
- Bühnenausstattung
- Live-Band bei Chorveranstaltungen
- Kauf von Notenmaterial
- Hallen- und Theatermieten
- Büro- und Bühnenmaterial (nur Verbrauchsmaterial)
• Besondere Maßnahmen gem. Ziff. 13 dieser Richtlinien.
Fahrtkosten werden mit 0,25 € pro gefahrenen, nachgewiesenem km (kürzeste Route) bezuschusst.
Grundlage der Förderung sind die tatsächlich nachgewiesenen und belegten Kosten. Die
Förderung beträgt höchstens 50 % der anerkannten Aufwendungen, maximal bis zu €
2.500,00.
Die Projektkosten müssen mindestens € 400,00 betragen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung von Abschlussbericht und Verwendungsnachweis.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag ein Teil der bewilligten Förderung, höchstens jedoch 50 % des Zuwendungsbetrages, vorab gezahlt werden. Die Restzahlung erfolgt geäß dem Verfahren in Ziff. 6 dieser Richtlinien.
Bereits ausgezahlte Zuschüsse, die nicht für das beantragte Projekt verwendet wurden, sind unverzüglich zurückzuzahlen.

8. Im Rahmen dieser Richtlinien werden nicht gefördert:
* Allgemeine Reisekosten, Chorfreizeiten, Veranstaltungen mit einem erkennbaren Freizeitangebot, Konzertreisen
* Aufwendungen für die Beschaffung von Kleidung und Uniformen
* laufende Aufwendungen wie beispielsweise: Saalmiete, Honorare für eigene Dirigenten, Pachten, Gebühren, Geschäftsbedarf usw.
* Generalüberholungen von Instrumenten, die durch den üblichen Gebrauch notwendig werden
* Jubiläumsveranstaltungen (akademische Feier, Sektempfang, Imbiss usw.)
* mehrere unterschiedliche Veranstaltungen oder Konzerte unter einem Projekttitel
* Baumaßnahmen jeglicher Art

9. Zur finanziellen Abwicklung der Förderanträge erhalten die Kreis-Chorverbände einen Betrag von mindestens 1,00 €‚ höchstens 2.50 € / aktivem Mitglied, einschl. Kindern und Jugendlichen vom Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. bis zum 30.06. des laufenden Jahres überwiesen.
Kreis-Chorverbände mit aktiven Kreis-Kinder-/Kreis-Jugendchören erhalten zusätzlich jährlich einen einmaligen Betrag von 2.400,- €. Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Beträgen zum 30.06. und 30.11. eines Jahres. Diese sind von den Kreis - Chorverbänden schriftlich, unter Vorlage von Probennachweisen (mindestens 24 Probenstunden / 1/2 Jahr), anzufordern.
Die Gesamtförderung eines Kreis-Chorverbandes, wie vorher beschrieben, ist jährlich auf maximal 4.800,00 € begrenzt.

Förderwürdig sind nur Vereine:
- deren Monatsbeitrag pro aktivem, erwachsenem Mitglied 3,00 € beträgt. Die Beitragshöhe muss dem Kreis-Chorverband bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres nachgewiesen werden.
- deren Chorleiter und / oder Vereinsvorstände mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung des Chorverbands Rheinland-Pfalz eV., u.a. die Referententagung die Chorleiterjahrestagung, Fortbildungsveranstaltungen der Landes-Musikakademie, der Bundesmusikakademien o.A. im Jahr nachweisbar teilnimmt.
Ist der Chorleiter für mehrere Vereine im Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. oder anderer Landes-Chorverbände tätig, genügt ein Nachweis.
Die Verteilung der Fördergelder innerhalb der Vereine / Kreis-Chorverbände sollte nachweisbar mindestens 50% für den Kinder- und Jugendbereich betragen.

10. Einen Teil der zur Verfügung gestellten Mittel aus der Lotterie „Glücksspirale“ behält der Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. für die Finanzierung besonderer Maßnahmen (Grundförderung) zurück. Förderanträge für solche Maßnahmen werden direkt an den Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. (Arbeitsgruppe „Fördermittel‘) gestellt.

11. Vereine, die nach diesen Richtlinien finanziell gefördert wurden, haben nach Aufforderung an Veranstaltungen des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. in ihrer Region mitzuwirken.

12. Die Förderung bei Neugründungen von Kinder- und Jugendchören wird wie folgt geregelt:
Zuschuss im ersten Jahr: 300,00 €
Zuschuss im zweiten Jahr: 200,00 €
Die erste Zahlung erfolgt nur nach Anforderung — nach Vorlage von Gründungsnachweisen, Mitgliederlisten und Ubernahme in die O.B.E (Online-Bestands-Erhebung) — wenn der Chor mindestens ein Jahr bestanden hat. Dieses gilt auch für das zweite Jahr.
Diese Förderung erfolgt zusätzlich durch den Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.

13. Kreis-Kinder- und Kreis-Jugendchöre, die vor dem 30.06.2007 Förderanträge für Projekte / Maßnahmen gestellt haben, die erst im Jahre 2008 enden, werden noch nach den alten Richtlinien gefördert.

14. Die in diesen Richtlinien verwendete Bezeichnung „Kreis-Chorverband“ gilt gleichermaßen auch für „Sängerkreis“.

15. Mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Richtlinien werden alle bisherigen Förderrichtlinien ungültig.
 

Förderantrag mit Kosten-/Finanzierungsplan
 

 

Außerordentlicher Landessängertag am 26.08.2006 in Emmelshausen

Chorverband Rheinland-Pfalz wählt neuen Vorstand

Präsident Walter Balters
Vizepräsidenten Walter Winkler
  Liselene Schlaug-Pfeifer
Bundeschormeister Michael Rinscheid
stellv. Bundeschormeister Helmut Velten
Schatzmeister Hans-Jürgen Konrad
stellv. Schatzmeister Lothar Riebel
Schriftführerin Thea Martin
Pressereferentin Bärbel Ritter
stellv. Pressereferentin Thomas Thörle
Jugendreferent Mario Siry
stellv. Jugendreferent Matthias Merzhäuser
 

Pressebericht in der Wormser Zeitung vom 29.08.2006

Zwischen Kontinuität und Neu-Orientierung

Neuer Vorstand nimmt Arbeit auf - Schon Ende September sollen erste Konturen erkennbar sein

Möglichst wenig Vergangenheitsbewältigung und möglicht viel erkennbare Arbeit für die Chorvereine – unter dieser Vorgabe traf sich am 2. September 2006 der frisch gewählte geschäftsführende Vorstand des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zusammen mit dem erweiterten Vorstand im Zentrum am Park in Emmelshausen zu einer ersten Arbeitssitzung. Im Vordergrund standen die Festlegung von Zuständigkeiten und Arbeitsweisen sowie die Fragen des organisatorischen Überganges. Insbesondere die Fragen der Kontinuität von Fördermaßnahmen und Projekten sowie von bereits durch die Vorgänger anberaumten Terminen mussten geklärt werden. Präsident Walter Balters (Mommenheim) und seine neuen Kolleginnen und Kollegen sind sich darin einig, dass zwar fest zugesagte Gelder weiterhin gezahlt werden müssen, dass aber erst nach einem gründlichen Kassensturz über längerfristige Maßnahmen neu entschieden werden könne.

Die meisten der bereits anberaumten Termine werden in die Planungen übernommen. Insbesondere soll die für den 30. September terminierte Gesamtausschuss-Sitzung in Welling (Eifel) durchgeführt werden. Diesem höchsten Organ des Verbandes zwischen den Verbandstagen sollen dann bereits erste Überlegungen zu der künftigen Verbandspolitik zur Diskussion vorgelegt werden. Auch die größte Fortbildungsveranstaltung des Verbandes, die Chorleiter-Jahrestagung, soll wie geplant am 20. Januar 2007 statt finden. 

Der Vorstand des Chorverbandes Rheinland-Pfalz war in einer turbulenten Chorverbandstagung am 26. August 2006 gewählt worden und besteht jetzt aus Walter Balters, (Präsident, Mommenheim), Lieselene Schlaug-Pfeifer (Luckenbach, Vize-Präsidentin), Walter Winkler (Ruschberg, Vize-Präsident), Thea Martin (Schriftführung, Osburg), Hans-Jürgen Konrad (Simmern, Schatzmeister) sowie Michael Rinscheid, (Attendorn, Bundes-Chormeister). Im erweiterten Vorstand sind die jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die Leiterinnen und Leiter der Referate Jugend, Frauen und Presse sowie die Vorsitzenden der fünf Regionen des Chorverbandes vertreten.
 

Auf dem Bild von links nach rechts:
Michael Rinscheid, Thea Martin, Lieselene Schlaug-Pfeifer, Walter Balters, Walter Winkler, Hans-Jürgen Konrad (Foto: Uwe Schmidt)

 

 
Neue Adressen beim Chorverband Rheinland-Pfalz
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Bitte beachten Sie, dass sich einige Zuständigkeiten (Geschäftsstelle, GEMA, Ehrungen) geändert haben.


Geschäftsstelle:

Bahnhofstraße 24
55278 Mommenheim
Telefon: 06138-1710
E-Mail: wbalters@onlinehome.de


GEMA-Anträge an:

Stellv. Bundesschatzmeister
Lothar Riebel
Brunnenstraße 31
56477 Rennerod
Telefon privat: 02664-7141
Fax privat: 02664-992543
E-Mail: lothar-riebel@onlinehome.de


Anträge für Ehrungen, Jubiläen usw. an:

Nicole Hartwich
Bebelstraße 2
55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781-219021


Felix, Bestandserhebung und Jugendförderung:

Bundesschriftführerin
Thea Martin
Köhlerweg 2
54317 Osburg
Telefon privat: 06500-913856
Fax privat: 01212511493530
E-Mail: theamartin@web.de
 

Landessängertag des Chorverbandes Rheinland-Pfalz

Sachstand im Chorverband Rheinland-Pfalz;

In den letzten Jahren ist es im Zusammenspiel von Chorverband Rheinland-Pfalz und den ihm angeschlossenen Gremien verstärkt zu Spannungen gekommen, die u.a. darin gipfelten, dass die Zusammenarbeit zwischen Musikausschuss und Präsidium quasi aufgekündigt wurde. Bereits beim letzt jährigen Landessängertag in Nierstein wurde seitens der Delegierten großer Umnut laut und eine Entlastung des Präsidiums fand nicht statt (O-Ton Präsident Klaus Herrmann: "... auf Eure Entlastung lege ich keinen Wert ..."). Aus dem Plenum wurde die Forderung an das Präsidium gerichtet, diese bestehenden Zerwürfnisse schnellstmöglich auszuräumen und im Sinne der gemeinsamen Sache wieder zusammen zu finden. Es trat jedoch keine grundlegende Änderung in der Zusammenarbeit statt - die Arbeit war und ist nicht durch ein Miteinander, sondern primär durch präsidiales Diktat geprägt. Dieser Unmut ließ sich auf Dauer nicht mehr unterbinden und machte sich beim diesjährigen Landessängertag in Alzey massiv Luft. Drei von fünf Regionalverbänden des Chorverbandes Rheinland-Pfalz stellten die weitere zielgerichtete Zusammenarbeit in Frage und forderten den Präsidenten auf, im Sinne eines für die Sache Chorgesang im Chorverband Rheinland-Pfalz erforderlichen Neuanfanges auf eine erneute Kandidatur zu verzichten. Auch der Bundeschormeister Michael Rinscheid sah eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet und erteilte einer erneuten Kandidatur als Bundeschormeister unter der Präsidentschaft von Klaus Herrmann eine klare Absage. Der zwischenzeitlich zwischen Basis und Präsidenten / Präsidium aufgestaute Unmut macht sich in der Verweigerung der Entlastung für das Präsidium deutlich. Daraufhin brach Präsident Klaus Herrmann den Landessängertag, entgegen den Satzungsregularien ab. Da die dem Chorverband Rheinland-Pfalz nach geordneten Chorverbände bislang keine Information über die weiteren Planungen und Vorgehensweise des Präsidium erhalten haben, werden die Chorverbände die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Landessängertages beantragen.

 

siehe auch Offener Brief des Präsidenten Klaus Herrmann unter www.chorverband-rheinland-pfalz.de

 

Schreiben an das Präsidium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz:

Sehr geehrter Herr Hermann,

beim diesjährigen Sängertag am 11. März 2006 in Alzey haben Sie die Tagung abgebrochen mit der Begründung, dass dem Präsidium, mit Ausnahme des Schatzmeisters, keine Entlastung erteilt wurde. In diesem vorliegenden Fall haben Sie ganz klar gegen die Satzung verstoßen. Dass Sie mehrfach bei den Jahresberichten unter TOP 6 zum Rücktritt aufgefordert wurden, rechtfertigt bzw. begründet auch hier keine vorzeitige Schließung der Verbandstagung.

Aufgrund Ihrer Fehlentscheidung beantragen nun die Kreischorverbände nach § 10 der Satzung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. hiermit einen außerordentlichen Sängertag. Die entsprechenden Schreiben sind in der Anlage beigefügt. Wir weisen darauf hin, dass im vorliegen Fall eine fristgerechte Einberufung zu erfolgen hat.

Durch den vorzeitigen Abbruch des Sängertages konnte der TOP 8 nur teilweise abgehandelt werden. Wir schlagen deshalb vor, die vorliegende Tagesordnung vom 11.03.06 ab TOP 8 - Entlastung des Vorstandes bis TOP 21 - Verschiedenes am außerordentlichen Sängertag entsprechend fortzuführen.

Gemäß $ 2 der Satzung hat der Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. seinen Sitz in Koblenz und ist dort im Vereinsregister unter VR1036 beim Amtsgericht eingetragen. Das Amtsgericht Koblenz ist mit gleicher Post benachrichtigt worden.

Im Auftrag der fünf Antrag stellenden Kreischorverbände im Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

Berichtsauszug aus dem Jahresbericht des Vorsitzenden der Sängerregion I des Chorverbandes Rheinland-Pfalz (Altenkirchen, Oberwesterwald Rhein-Lahn, Unterlahn, Unterwesterwald):

Zur Vollständigkeit des Berichts gehört aber auch die Beschreibung der Teilnahme an Sitzungen des erw. Bundesvorstandes und dem Zusammenwirken dieses Gremiums.

Leider kann man hier nicht unbedingt von einem Ruhmesblatt der Demokratie in der Zusammenarbeit sprechen. Das es Meinungsunterschiede gibt und geben kann, ist hier nicht die Frage. Wie man damit umgeht umso mehr. In gewohnt autokratischem Stil wird immer wieder versucht Andersdenkende in ihre Schranken zu weisen, oder noch schlimmer, verbal fertig zu machen. Mit großer Sorge muss man erkennen, dass diese Gangart immer mehr zur Normalität verkommt. Wer mit offenen Augen durch die Welt geht erkennt, dass es so nicht weiter gehen kann. Denn alle Versuche eines kultivierten Dialoges zwischen den Beteiligten werden aus mangelnder Erkenntnisbereitschaft im Keim erstickt. Befremdend ist dabei die Tatsache, dass im Präsidium niemand die Kraft und die Erkenntnis besitzt hier ausgleichend oder sogar warnend die Hand oder die Stimme zu erheben. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, auch unbequeme Fragen zu stellen und eine Echte und nicht ausweichende Antwort zu erhalten.

Über viele Jahre haben wir versucht, daran etwas zu ändern und müssen heute feststellen, dass ein vernünftiger Dialog überhaupt nicht mehr möglich ist. Krach und heftige Streitereien, die substanziell den Beteiligten und dem Chorverband  langfristig schaden, führen auch zu vielen unnötigen Sitzungen, die alle Beteiligten über Gebühr beanspruchen. Da ein sachliches Miteinander in dieser Zusammensetzung nicht mehr möglich ist und wir zunehmend darauf achten müssen, dass die Interessen des Gesamtverbandes bis in die Sängerkreise hinein glaubwürdig vertreten werden, haben wir nur noch das demokratische Mittel, bei Wahlen entsprechend zu reagieren. Fairerweise und um Ihnen, Herr Herrmann, die Möglichkeit zu geben das Gesicht zu wahren, legen wir Ihnen nahe vom Amt des Präsidenten zurückzutreten

und Platz für einen Neuanfang zu machen. Die fünf  Sängerkreise der Region 1 werden einer erneuten Wahl nicht zustimmen. Leider ist das trotz Ihrer Verdienste andererseits nicht mehr möglich. Wir bedauern diese Entwicklung außerortendlich zumal für alle Beteiligten ein fader Beigeschmack bleibt. Wir bedauern, die Dinge nur so lösen zu können.

 

Bericht WW-Zeitung vom 24.06.2006

Präsident der Sängerregion 1 kritisiert - Kreischorverbände fordern baldige personelle Konsequenzen an der Spitze des Landeschorverbandes

Die Sängerregion 1, bestehend aus den Kreischorverbänden Altenkirchen, Oberwesterwald, Unterwesterwald, Rhein-Lahn und Unterlahn hadert mit dem Präsidium des Landeschorverbandes Rheinland-Pfalz und hier insbesondere mit der Führungsspitze in der Person des Präsidenten Klaus Herrmann aus Worms. Eine Tatsache, die in der nunmehr 57-jährigen Geschichte des Landessängerbundes nach vergleichbaren Parallelen sucht.

 

In der Tat knistert es schon seit Jahren zunehmend im Gebälk des mit rund 150.000 Mitgliedern größten Kulturverbandes des Landes. Gründe und Ursachen hierzu sind vielfältiger Art und Natur. Da wird als erstes vom Vorsitzenden des Kreischorverbandes Oberwesterwald, Dieter Zimmer aus Steinebach a.d.W., der eigenmächtige und unkollegiale Führungsstil des Präsidenten heftig kritisiert, der nicht nur keinerlei Verhandlungsspielraum mehr erkennen, sondern auch jeglichen Willen für eine konstruktive Zusammenarbeit zunehmend vermissen lasse. Hier eine Änderung zum Besseren herbeizuführen, da sei - trotz vielerlei Bemühungen - allerdings weder ihm, noch dem Vorsitzenden der Sängerregion 1, Reinhold Debusmann (Kördorf, Kreisverband Unterlahn), gelungen. Dies geschah auch, als es darum ging, vom Landesverband Auskunft darüber zu erhalten, inwieweit die von den Sängerinnen und Sängern erbrachten Sonderbeiträgen den Kinder- und Jugendchören zum Zwecke ihrer Förderung zugeführt werden seien.

 

Schon bei der Verbandstagung am 11. März in Alzey sei es daher zum offenen Eklat gekommen, so Zimmer, als etwa 80 Prozent der Delegierten dem amtierenden Präsidium die obligatorischen Entlastung verweigert und damit zugleich dessen Ablösung eingefordert hätten.

 

In federführender Funktion habe der Vorsitzende Reinhold Debusmann im Namen des mit 44.000 Mitgliedern stärksten Regionalverbandes 1 von Rheinland-Pfalz daher unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass kein kultivierter Dialog zwischen Präsidium und Sängerkreisen mehr möglich sei. Das vom Landesvorsitzenden Klaus Herrmann praktizierte Führungsprinzip erwecke zudem den Eindruck, als handele es sich beim Landeschorverband um ein von ihm geführtes Privatunternehmen, mit dem man nach persönlichem Gutdünken verfahren könne.

 

Ein Erscheinungsbild, das in der Form so nicht länger hingenommen werden könne. Daraus habe sich über Jahre hinweg ein "Eigenmächtigkeitsdenken" entwickelt, das nach der geltenden Vereinssatzung weder menschlich noch rechtlich zu verstehen sei, betonte Debusmann, dessen Argumentation von den Delegierten ausdrücklich gutgeheißen wurde. Um nun einer Präsidiumsabwahl zuvorzukommen, wurde der besagte Sängertag in Alzey vom Landesvorsitzenden kurzerhand abgebrochen und für beendet erklärt.

 

Als Reaktion darauf beantragten daher mit Datum vom 22. März diesen Jahres und mit inhaltlich gleich lautenden Schreiben die Kreischorverbände des Unter- und Oberwesterwaldes, wie auch Helmut Velten (Wahlrod) in seiner Eigenschaft als stellvertretender Bundeschorleiter die unverzügliche Einberufung eines außerordentlichen Landessängertages - mit der Neuwahl des Präsidiums als Haupttagesordnungspunkt.

 

Daraufhin gab Präsident Klaus Herrmann am 11. April diesen Jahres im Rahmen eines "Offenen Briefes" den Kreisverbänden zu verstehen, dass gegen ihn zwar seit längerer Zeit eine regelrechte "Hetzkampagne" geführt werde. Ungeachtet dessen werde er - ebenso wie das amtierende Präsidium - sich bei dem geforderten Verbandstag einer Wiederwahl stellen.

 

Die Antragsteller bedauern diese Entwicklung außerordentlich, zumal "für alle Beteiligten ein fader Beigeschmack bleiben werde", hieß es. Darüber hinaus wird aber auch bedauert, dass die anstehenden Probleme "nur so und nicht anders gelöst werden können"

 

Regionen des Chorverbandes Rheinland-Pfalz

Die 26 Kreis-Chorverbände des Chorverbandes Rheinland-Pfalz sind gem. § 3 Nr. 2 der Satzung in fünf Regionen untergliedertKarte Regionen (visuelle Darstellung auf Seite 4). Sie sind keine selbstständigen Organisationen und daher unmittelbar dem Präsidium unterstellt. Der jeweilige Regions-Vorsitzende gehört dem erweiterten Bundesvorstand und der Regions-Chorleiter dem Bundes-Musikausschuss an.

 

Region 1: Kreischorverbände Altenkirchen, Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn, Rhein-Lahn
Region 2: Kreischorverbände Ahrweiler, Neuwied, Mayen-Kobenz/Mayen, Mayen-Kobenz/Rhein-Mosel, Koblenz
Region 3: Kreischorverbände Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem, Hunsrück, Sankt Goar, Zell
Region 4: Kreischorverbände Daun, Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Trier Stadt, Trier-Saarburg
Region 5: Kreischorverbände Bingen, Alzey, Mainz, Oppenheim, Worms

 

Die Regionen übernehmen und erfüllen zeitlich begrenzte Aufgaben, wie Durchführung von Großveranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen, Leistungssingen u.a. Darüber hinaus entwickeln Sie eigene Ideen und Aktivitäten, die in der jeweiligen Region notwendig erscheinen und legen diese dem Präsidium zur Entscheidung vor.

Gliederung und Zweck, Struktur und Administration sowie weitere Notwendigkeiten sind in der "Geschäftsordnung und Richtlinien der Regionen 1 bis 5 im Chorverband Rheinland-Pfalz e.V." geregelt. Diese wurden nach eingehenden Beratungen im Bundesvorstand und in den Regionen anlässlich der Verbandstagung am 16. März 1996 in Westerburg beschlossen und genehmigt.

Die fünf Regionen und ihre gemäß Wahlordnung gewählten Vertreter (Regional-Vorsitzender, Regional-Chorleiter, Regional-Schriftführer und Regional-Kassenverwalter) sind auf der Folge-Seite namentlich aufgeführt.
 

Karte der Regionen als PDF-Dokument